Ad-hoc-Mitteilungen

Ab dem 1. Juli 2021 verpflichtet die SIX Swiss Exchange Emittenten von Finanzinstrumenten (gemäss Art. 53 KR) zu "Ad-hoc-Mitteilungen" über wichtige Nachrichten im Zusammenhang mit dem Unternehmen, die den Kurs der Aktien und Finanzinstrumente erheblich beeinflussen könnten.

Die Ad-hoc-Mitteilungen von Santhera können nachstehend eingesehen werden; vor dem genannten Datum veröffentlichte Pressemitteilungen, die Informationen enthalten oder enthalten können, die der Ad-hoc-Publizitätspflicht unterliegen, sowie Pressemitteilungen, die nicht der Ad-hoc-Publizitätspflicht unterliegen, finden Sie hier.